Seminar: Haftung bei der Vereins / Chorarbeit

Christoph Krekeler (Rechtsanwalt)
Christoph Krekeler (Rechtsanwalt) Vizepräsident Recht, des CVNRW

Als 1. Veranstaltung im Rahmen der „Bildungsinitiative des CVNRW“ wurde ein Haftpflicht-Seminar durchgeführt:

Thema: „Das war ich nicht“ – Haftung bei der Vereins / Chorarbeit

Zum Haftpflicht-Seminar konnte Gert Bruch 22 Vorstandskolleginnen- und Kollegen aus den Mitgliedsvereinen im Atriumsaal der Siegerlandhalle, im Rahmen der Bildungsinitiative des CVNRW begrüßen.
Als Referent war der Vizepräsident Recht, des CVNRW und Rechtsanwalt Christoph Krekeler eingeladen.
Als weiterer Gast war eingeladen, der frühere Vorsitzende und das jetzige Ehrenvorstandsmitglied vom Heimat- und Verschönerungsverein Freudenberg- Alchen, Martin Lucke. Hintergrund

Martin Lucke
Martin Lucke Ehrenvorstandsmitglied - Heimat- u. Verschönerungsverein Freudenberg- Alchen

für die Einladung von Herrn Lucke war der schwere Unfall mit der Explosion einer Fettpfanne im September 2019 und den daraus entstandenen Verletzungen mit Todesfolge, sowie den Unfallermittlungen der Staatsanwaltschaft und den Folgen.
Christoph Krekeler hatte den Wunsch, dieses Seminar so zu gestalten, dass an Hand eines aktuellen Haftpflichtfalles die Folgen sichtbar darzustellen und aufzuarbeiten.
Nach einer kurzen Vorstellung von Martin Lucke, zu seinem beruflichen Werdegang und der Arbeit seiner langjährigen Vorstandstätigkeit beim Heimat- und Verschönerungsverein Alchen, berichtet er über den Unfallhergang, den Vernehmungen der Vereinsmitglieder sowie die Beschlagnahme und Untersuchung der zerstörten Fettpfanne beim Dorffest und die Ermittlungen gegen ein Mitglied und Verantwortlichen vom Heimatverein Freudenberg - Alchen.

Christoph Krekeler zeigt einige Schwerpunkte bei der Haftung des Vereins auf:

  • Haftung des Vereins im Außenverhältnis – gegenüber einem Dritten!
  • Haftung kann entstehen aus – sonder-(rechts) Verbindung! - Delikt unerlaubte Handlung!
  • Haftung eines Vereinsorgans
  • Haftung der Mitglieder untereinander
  • Unterschiede bei der vertraglichen Haftung! - § 54 Satz 2 - BGB
  • Gesetzliche Haftungsbegrenzungen! § 31 a + b) - BGB
  • Als Vorstandsmitglied die Haftung begrenzen und sich vor einer Haftung schützen!
  • Risikobegrenzung durch: Beschränkung der Ehrenamtlichen Tätigkeit!
  • Aufteilung der Geschäftsaufgaben auf verschiedene Vorstandsmitglieder!
  • Ausschluss der leichten Fahrlässigkeit!
  • Risikoverlagerungen auf Versicherungen!
  • Die einzelnen Stufen der Fahrlässigkeit
  • Festlegung von erforderlichen Haftpflichtsummen!
  • Haftungsrisiken erkennen und minimieren!
  • z.B. Unfälle, Treppenstürze, Hörschäden etc.
  • technische Vorabprüfung von elektrischen- und gasbetriebenen Geräten etc. (Zulassung)

Schon während der einzelnen Themen-Punkte des Seminars kam es zu vielen Fragen und zu einer intensiven Diskussion aller Beteiligten. Es wurden auch einige Haftpflichtvorgänge aus den Vereinen angesprochen und wie man sich als verantwortliches Vorstandsmitglied verhalten soll!

Die Dokumentation "Überblick - Haftung im Verein 2023" (als pdf) von Christoph Krekeler
können alle Mitgliedschöre (Login) sich im
Mitgliederbereich herunterladen!

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